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Am 01.11.2011 tritt die vom Bund beschlossene neue Trinkwasserverordnung in Kraft.
Damit werden Hauseigentümer und Hausverwalter von Mehrfamilienhäusern mit neuen Prüf- und Anzeigepflichten konfrontiert. Einmal im Jahr müssen sie dann dafür sorgen, dass das Wasser aus dem Warmwasserkreislauf in ihrem Haus auf Legionellen untersucht wird.
Die neue Trinkwasserverordnung erklärt es zur Pflicht, dass Vermieter von Mehrfamilienhäusern, deren zentrale Anlage zur Warmwasserbereitung ein Mindestfassungsvolumen von 400 Liter hat, ihre Warmwasserbereitungsanlagen jährlich auf Legionellen untersuchen müssen.
Laut Gesetzestext muss der Hauseigentümer die Anmeldung des betreffenden Wasserspeichers „unmittelbar“ vornehmen. Weiterhin muss jährlich das Ergebnis der Legionellen-Untersuchung an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Dazu ist es nötig, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter dafür sorgen, dass Mitarbeiter von entsprechenden Hygiene-Instituten einen Zugang zum Warmwasserkreislauf des Hauses bekommen um das Wasser anschließend im Labor auf Legionellen untersuchen zu können. Denn es müssen sowohl Wasserproben direkt vor und hinter dem Wasserspeicher entnommen werden als auch an der Endstelle des Speichers. Zu beachten ist, dass die Beprobungen nur von speziell akkreditierten Laboren geleistet werden, die es nicht überall gibt. Entsprechend variieren die Kosten.
Für die von uns betreuten Gebäude werden wir die entsprechenden Anzeigen vornehmen und die jährlichen Überprüfungen veranlassen.
Derzeit nehmen unsere Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen teil. In den Eigentümerversammlungen werden wir sie über den Stand informieren.