Die Verwalter von Wohnungseigentum sind gemäß Wohnungseigentumsgesetz dazu verpflichtet, folgende Inhalte in einer Beschlusssammlung zu führen:
Die vorhandenen Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen müssen fortlaufend nummeriert eingetragen werden. Falls ein vorhandener Beschluss angefochten oder aufgehoben worden ist, so ist dies anzumerken. Bei einer Aufhebung kann von der Anmerkung abgesehen und die Eintragung direkt gelöscht werden. Ein Eintrag kann auch gelöscht werden, sofern dieser aus einem anderen Grund keine Bedeutung mehr hat. Alle weiteren Eintragungen, Vermerke und Löschungen sind unverzüglich zu erledigen und mit einem Datum zu versehen.
Einem Wohnungseigentümer oder einer dritten, vom Wohnungseigentümer ermächtigten Person, ist Einsicht in die Beschlusssammlung zu gewähren.
Bitte geben Sie das Kennwort und die Postleitzahl ein.