Information zum Kabelanschluss

Information zum Kabelanschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bisher waren die Kosten Ihres Kabelanschlusses und die Kosten für den Fernsehempfang in der Gesamt- und Einzeljahresabrechnung bzw. Betriebskostenabrechnung für Ihre Wohnung enthalten.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist dieses Verfahren (s. g. Gemeinschaftsvertrag) künftig nicht mehr möglich. Der Kabelnetzbetreiber rechnet ab dem 01.07.224 die monatlichen Kosten dann direkt mit Ihnen ab (s. g. Einzelnutzungsvertrag).

Damit Ihr Kabelanschluss so bleibt wie bisher, benötigen Sie ab dem 01.07.2024 einen eigenen Kabelanschlussvertrag. Diesen können Sie beim jeweiligen Netzbetreiber abschließen.

 

Haben Sie bis zum 01.07.2024 keinen Einzelnutzervertrag abgeschlossen, kann der Anschluss im Juli 2024 für Ihre Wohnung gesperrt.

 

Kabelanschluss-Produkte wie Internet- und Telefonanschlüsse oder Pay-TV von Vodafone, Sky oder anderen Anbietern können nach der Sperrung nicht mehr genutzt werden.

 

Ihr Team der GHV mbH

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