Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und -verwalter beschlossen

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach dem neuen Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Miet-Verwalter) nun eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Ein Sachkundenachweis, wie er von den im Berufsverband organisierten Verwaltern gewünscht und gefordert worden war, muss vorerst jedoch nicht erbracht werden. Allerdings werden Immobilienverwalter verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Das Gesetz zur Berufszulassungsvoraussetzung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, insbesondere auch zur Erhöhung des Verbraucherschutzes.

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