Eigentümerversammlungen in Zeiten von Covid-19

Eigentümerversammlungen in Zeiten von Covid-19

Durchführung von Eigentümerversammlungen in Zeiten von Covid-19

Nach und nach lockern einzelne Bundesländer die Versammlungsbeschränkungen, sodass es teilweise wieder möglich ist, Eigentümerversammlungen durchzuführen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind solche unter Berücksichtigung erheblicher Auflagen ggf. möglich. Und dies trotz Kontaktverbot bis zum 29.06.2020.

Zudem haben die Verordnung teilweise nur eine Geltungsdauer von 2 Wochen und treten automatisch außer Kraft, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird, wodurch wir auch nur eine eingeschränkte Planungssicherheit haben.

Was ist zu beachten?

Nach der aktuellen Verordnung (Stand 13.05.2020) sind Versammlungen bis max. 75 Personen grundsätzlich bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) vorher anzumelden. Mit der Anmeldung sind Datum, Ort und Anzahl der Personen mitzuteilen. Erst dann wird über die Genehmigung entschieden.

Doch die Genehmigung der Versammlung ist nur der erste Schritt.

Die Einrichtungen (dort wo die Versammlung stattfinden soll) haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept zu entwickeln. Unter anderem muss gewährleistet sein, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen durchgängig eingehalten wird. Es muss für jeden Teilnehmen einen Sitzplatz geben. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen wird dringend empfohlen und hygienischen Anforderungen (Waschräume mit Seife, Desinfektionsmittel) müssen gewährleistet sein. Darüber hinaus ist das Angebot von Speisen und Getränken untersagt.

In unserem eigenen Versammlungsraum können wir unter Berücksichtigung der Vorgaben damit nur max. 6 Personen unterbringen.

Stellt sich die Frage nach Alternativen. Hotels haben teilweise noch geschlossen und können ihre Veranstaltungsräume nicht zur Verfügung stellen.

Wir verfolgen die ständigen Veränderungen aufmerksam und stehen mit Hotels in Verbindung.

Bereits erstellte Jahresabrechnungen werden – soweit vorhanden – in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat an alle Eigentümer versendet.

Beschlussfassungen im Umlaufverfahren (bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der s. g. Allstimmigkeit; alle Eigentümer müssen zustimmen) sind eine Option die bei kleineren Gemeinschaften eine Alternative darstellen. Komplexe Beschlussfassungen sind nach unserer Auffassung damit aber nicht umsetzbar.

 

Bleiben Sie gesund!

Zurück zur Übersicht