Entscheidung zur Mietpreisbremse und s.g. Bestellerprinzip ist getroffen

Trotz der Empfehlung des Bundesrates und dem Verweis der Bundesregierung, das "Bestellerprinzip" nachzubessern, wurden keine Änderungen vorgenommen. Der bisherige Gesetzentwurf wird nun mit einem falschen Bestellerprinzip umgesetzt. Damit können Wohnungsvermittler in Zukunft eine Provision vom Wohnungssuchenden nur in bestimmten Fällen verlangen. Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Suchauftrag, der eine Provisionspflicht des Suchenden herbeiführen kann, funktioniert nur in Ausnahmefällen, macht das Suchen nach einer Wohnung, gerade bei Ortswechseln, für den Mietinteressenten deutlich schwieriger und wird zunehmend die Gerichte beschäftigen. Der Berufsverband IVD hat bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Auch bei der s.g. Mietpreisbremse ist die Auseinandersetzung vorprogrammiert. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die als Referenzgröße für die Mietpreisbremse im Gesetz steht, ist ein rechtsunsicheres und streitanfälliges System. Weshalb das Vorhandensein eines qualifizierter Mietspiegels als belastbare Vergleichsgröße für Vermieter und Mieter nicht gewählt wurde, ist völlig unklar.

Wir stehen Mietern und Vermietern für Anfragen zu diesen Problemen gern zur Verfügung.

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