Gewerberaummieter muss Verwaltungskosten tragen

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob und inwieweit ein Vermieter von Gewerberaum Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen kann, fortgeführt. Demnach ist eine Formularklausel, wonach der Mieter allgemein „Verwaltungskosten“ tragen muss, zulässig. Im Dezember 2009 hatte der BGH bereits eine Klausel, die dem gewerblichen Mieter die „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" auferlegt, für zulässig erklärt. (BGH, Urteil v. 24.2.2010, XII ZR 69/08)

Zurück zur Übersicht